Führerscheinklassen B
Führerscheinklasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:
• alle Anhänger bis 750 kg
• bei Anhängern mit mehr als 750 kg zG ist die zG des gesamten Zuges auf 3500 kg begrenzt.
Das Mindestalter beträgt 17 (begleitetes Fahren) / 18 Jahre.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Zur Antragstellung brauchst Du folgende Unterlagen:
• ein Passbild (biometrisches Foto)
• einen Sehtest
• eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, brauchst Du lediglich ein Passfoto und einen Sehtest.
Führerscheinklasse B197
B197 berechtigt zum Fahren von Schaltwagen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfindet. Hierfür absolvierst Du lediglich 10 Fahrstunden im Schaltwagen. Der Theorieunterricht für die Klasse B und B197 ist identisch.
Führerscheinklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse und maximal 3500 kg Gesamtmasse
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Das Mindestalter beträgt 17 / 18 Jahre.
Für die Klasse BE gibt es keine gesonderte Theorieausbildung. Diese ist bereits mit der theoretischen Ausbildung für die Klasse B abgegolten.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
• ein Passbild (biometrisches Foto)
• einen Sehtest
Führerscheinklasse B96
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des gesamten Zuges darf max. 4250 kg betragen.
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Das Mindestalter beträgt 17 (begleitetes Fahren) / 18 Jahre.
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Ausbildung:
Theoretischer Teil:
• 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praktischer Teil:
• Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
• Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Der Erwerb der Klasse B96 ist prüfungsfrei.
Da keinerlei Prüfung stattfindet, erhälst Du von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung und einem biometrischen Passfoto gehst Du zur Führerscheinstelle und erhälst dort Deinen Führerschein.
